Begleitung im Rahmen eines Strafverfahrens
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die zu ihrer persönlichen Unterstützung die Begleitung zu wichtigen Terminen wünschen, z.B. zur Ärzt*in, Rechtsanwält*in, zur Polizei bei Strafanzeige, oder zum Gericht bei einem Strafverfahren, können von einer Mitarbeiterin der Beratungsstelle nach Absprache begleitet werden.
Darüber hinaus bieten wir eine Begleitung während des gesamten Gerichtsverfahrens an.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung, z.B. bei Kindern oder Jugendlichen.
Das Angebot umfasst eine qualifizierte Betreuung und professionelle Begleitung, die Vermittlung von Informationen zum Verfahren und eine Unterstützung im Strafverfahren. Ziel ist es, die individuelle Belastung der*des Verletzten zu reduzieren, eine Sekundärviktimisierung weitestgehend zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit als Zeug*innen zu fördern. In der Regel sind 3 bis 5 vorbereitende Termine sinnvoll. Seit 01.01.2017 sind bundesweit umfassende Regelungen zur psychosozialen Begleitung in Kraft getreten, verankert in § 406 g STPO/§ PsychPbG.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und der Trennung von Beratung und Begleitung. Sie umfasst weder die rechtliche Beratung noch die Aufklärung des Sachverhalts und darf nicht zu einer Beeinflussung des*der Zeug*in oder einer Beeinträchtigung der Zeugenaussage führen.
Es kann formlos bei dem zuständigen Gericht ein Antrag auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung gestellt werden.
Aufgaben der Psychosozialen Prozessbegleitung
Die Prozessbegleitung beginnt idealerweise vor der Anzeigenerstattung und dauert längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses. Mit der Übernahme von gerichtlichen Beiordnungen für eine psychosoziale Prozessbegleitung sowie die damit verbundenen Kosten durch das Gericht soll künftig folgende Unterstützung bei Gericht für Verletzte nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten gewährleistet werden:
Vor der Hauptverhandlung
- Informieren über die Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens, z.B. über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung sowie über die anwesenden Personen, deren Aufgaben und Zuständigkeiten.
- Altersgemäßes Aufklären über die Rechte und Pflichten von Opferzeug*innen.
- Begleitung zur polizeilichen Aussage oder zur Nebenklagevertretung.
Während der Hauptverhandlung
- Betreuung/ Begleitung der*des Opferzeug*in während der gesamten Hauptverhandlung.
- Überbrückung eventueller Wartezeiten,
- Sicheres Nachhause kommen nach der Aussage
Nach der Hauptverhandlung
- informieren der Opferzeug*in über den Verfahrensausgang und dessen Bedeutung.
- Bei Bedarf anschließende Vermittlung weitere Hilfsangebote/ Therapiemöglichkeiten.
Sie verfolgt nicht das Ziel der psychologischen Aufarbeitung von (sexuellen) Gewalttaten und ersetzt damit keine Beratung oder Therapie. Die Prozessbegleitung ist bei gerichtlicher Beiordnung für die Opferzeug*in kostenlos.
Auf folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen sowie den Hinweis, wer in Ihrer Nähe psychosoziale Prozessbegleitung anbietet:https://www.justiz.bayern.de/service/psychosoziale-prozessbegleitung