Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
Mit großer Bestürzung haben wir vom Antragsstopp beim FSM im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) erfahren. Nach aktueller Mitteilung des Fonds können nur noch Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 18. März 2025 eingegangen sind. Für Anträge mit einem späteren Eingangsdatum reichen die Mittel nach derzeitiger Prognose nicht mehr aus. Das heißt konkret: „Bitte sehen Sie vorerst von Erstanträgen ab, diese können nicht mehr bewilligt werden. Es gibt keine Warteliste.“ Weiterlesen [...]