Mit großer Bestürzung haben wir vom Antragsstopp beim FSM im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) erfahren. Nach aktueller Mitteilung des Fonds können nur noch Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 18. März 2025 eingegangen sind. Für Anträge mit einem späteren Eingangsdatum reichen die Mittel nach derzeitiger Prognose nicht mehr aus. Das heißt konkret: „Bitte sehen Sie vorerst von Erstanträgen ab, diese können nicht mehr bewilligt werden. Es gibt keine Warteliste.“ (s. Meldung des FSM vom 24.06.2025).
Wir sind angesichts dieser Meldung zutiefst empört. In den vergangenen Wochen haben wir uns – gemeinsam mit vielen anderen – intensiv dafür eingesetzt, dass der Fonds über den August 2025 hinaus fortgeführt wird. Auch weiterhin engagieren wir uns politisch für eine Verlängerung oder einen angemessenen Ersatz des Hilfesystems. Wir fordern eine sofortige und öffentlich kommunizierte Aufhebung des derzeitigen Aufnahmestopps für Erstanträge. Bis ein neues System vollständig umgesetzt ist, müssen niedrigschwellige Übergangsregelungen geschaffen werden und künftige Entscheidungen unter Beteiligung von Betroffenenvertretung und in Rücksprache mit Fachverbänden transparent getroffen werden.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Meldung vom 24.06.2025 des FSM:
In den letzten Wochen sind in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch mehr Anträge eingegangen als erwartet. Zu unserem Bedauern werden die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen. Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind.
Zudem können nur vollständige Anträge bis 31. Dezember 2025 beschieden werden. Antragstellende werden daher gebeten, die bereits eingereichten Anträge eigenständig zu vervollständigen, sofern sie bestimmte Angaben (z. B. zu den gewünschten Leistungen) bisher nicht gemacht haben.
Was heißt dies konkret?
- Bitte sehen Sie vorerst von Erstanträgen ab, diese können nicht mehr bewilligt werden. Es gibt keine Warteliste.
- Änderungs- und Ergänzungsanträge können weiterhin, auch nach dem 31. Dezember 2025, gestellt und bearbeitet werden.
- Auszahlungen zu bewilligten Leistungen sind nach der derzeitigen Richtlinie weiterhin möglich.
Dem Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) ist bewusst, dass diese Verkürzung der Möglichkeit, Erstanträge zu stellen, viele Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend enttäuscht und vor große Herausforderungen stellt. In der bisherigen Form kann das System, auch weil in den Haushaltsverhandlungen keine weiteren Mittel vorgesehen sind, aber nicht weitergeführt werden.
Aus Sicht des BMBFSFJ sind unbürokratische und niedrigschwellige Hilfen aber weiterhin wichtig. Daher macht es sich in Gesprächen derzeit dafür stark, dass die Betroffenen auch in Zukunft weiter Hilfen erhalten – in welcher Form dies geschehen kann, wird zurzeit ausgelotet und braucht etwas Zeit.
Hier der Link zur Meldung: https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ehs